Dreiländereck Law verfügt über ein Investoren und Anwaltsnetzwerk und vermittelt Ansprüche in ganz Österreich.
Verkehrsunfall und Schadensabwicklung
Ein weiteres Fachgebiet unserer Anwälte umfasst das Verkehrsrecht. Diese übernehmen die gesamte Schadenregulierung Ihres Fahrzeuges. Bei einem Sachschaden Ihres Kfz-Fahrzeug setzen wir uns für Sie ein, sämtliche Reparaturkosten oder bei Wertminderung ihres Fahrzeuges die volle Schadensablöse gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung einzufordern. Vorsicht ist ebenfalls geboten bei einem Schaden Ihres Fahrzeuges auf die Berechnungen von Haftpflichtversicherungen zu vertrauen bzgl. des Wiederbschaffungswertes, Restwertes oder Wrackwertes. Hier wäre es möglich, dass auf Ihre Kosten getrickst wird und Ihnen Nachteile zukommen, die unsere Anwälte für Sie abwehren. Im Zuge der Schadensabwicklung vertreten wir Sie auch in Verwaltungsstrafverfahren, bei Gericht, Behörden oder Staatsanwaltschaft.
Verkehrsunfall mit Personenschaden
Unsere Anwälte unterstützen Sie als Unfallopfer bei leichten und schweren Personenschäden. Falls Sie durch einen Verkehrsunfall seelische oder körperliche Schäden erlitten haben, besteht ein Anspruch aus Schadensersatz und Schmerzensgeld. ( Heilungskosten, Verdienstentgang, Abgeltung von Spät-und Dauerfolgen etc…) – vorausgesetzt dieser wurde rechtswidrig und schuldhaft verursacht. Das Schadensersatzrecht behandelt die Frage, unter welchen Umständen ein Geschädigter Ersatz für einen bei ihm eingetreten Schaden verlangen kann. Unsere Anwälte machen außergerichtlich oder in einem Gerichtsprozess Ihren Anspruch geltend.
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung ? Wir rechnen auch über Ihre Rechtschutzversicherung ab.
Haben Sie keine Rechtschutzversicherung? Wir prüfen ab € 10000 Streitwert eine kostenlose Prozessfinanzierung ohne finanzielles Risiko.
Unsere Anwälte helfen Ihnen zügig Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Unverbindliche Anfrage
Telefon: +43 676 / 623 14 37
E-Mail: office@dreilaendereck-law.com